Mit geradezu befremdlicher Naivität begegnen Politiker und verantwortliche "Gesundheitsexperten" dem Ebola-Virus. Auf der einen Seite wird oft derzeit falscher Alarm gegeben, wobei Ärzte offenbar sich noch nicht einmal eingehende Kenntnisse über das Vorliegen eines begründeten Verdachtfalls zu machen scheinen, der ganz klar nach RKI-Kriterien definiert werden kann.
Auf der anderen Seite ist der Schutz von Mitarbeitern im Gesundheitssystem in der Primärversorgung als suboptimal zu bezeichnen. Dies fängt bereits damit an, dass oft nicht einmal Hinweisplakate im Eingangsbereich und Umfeld eines Krankenhause aufgehängt werden, die es ermöglichen etwaige Ebola-Verdachtsfälle abseits der regulären Notfallversorgung zu isolieren.
Vielerorts besteht nach wie vor die Auffassung, dass das Ebola-Virus so harmlos wie eine Hepatitis oder eine HIV-Erkrankung sei und somit eine Ansteckung unwahrscheinlich sei. Diese Auffassung wird von mir in keinster Weise geteilt. Wie bereits ausgeführt reichen 7-12 Viruspartikel aus um eine Infektion beim Menschen auszulösen. Ein Ebola-Patient steckt im Schnitt rund 2 weitere Kontaktpersonen mit Ebola an (nach der aktuellen Datenlage ist Ro= 1.7-2.2). Damit ist Ebola genauso infektiös wie eine Grippe.
Ein Vergleich mit HIV, Hepatitis oder Tuberkulose-Patienten ist komplett fehl am Platz, da wir es mit einem BSL-4-Erreger zu tun haben. BSL-4 heisst Bio-Safety-Level 4 - also ein Umgang mit Ebola Patienten und Ebola-Erregern sollte unter maximalem Schutz erfolgen.
Ein einfacher Atemschutz wie eine ffp3-Atemschutzmaske mag für die Allgemeinbevölkerung in der Öffentlichkeit zur Seuchenkontrolle ausreichend sein. Wegen der begrenzten Zeitdauer und möglicher Leckage-Effekte ist aber eine ffp3-Atemschutzmaske keinesfalls zur Untersuchung und Behandlung von Verdachtsfällen einer Ebola-Erkrankung geeignet.
Vielmehr sollten für die Fälle mindestens 2 Schutzsets der höchsten Kategorie pro Mitarbeiter im Gesundheitswesen vorgehalten werden. Das heisst im optimalen Fall eine autonomes System im Ganzkörperschutzanzug der höchsten Sicherheitsstufe.
Schutzanzüge der Kategorie III 3b nach RKI-Vorgabe und Atemschutzsysteme mit Partikelfilter Stufe 3 (P3) sind hingegen einem einfachen Atemschutz vor zu ziehen. Idealerweise als Vollmaskensystem. Behelfslösungen, wie die Schutzbrillen mit einfachem Atemschutz, wie sie in Westafrika zu sehen sind, sind suboptimal und sehr wahrscheinlich den begrenzten finanziellen Resourcen und den klimatischen Verhältnissen in diesen Ländern geschuldet.
Einmal am Ebola Patienten verwendete Schutzbrillen sollten aus Gründen der Infektionsprävention entsorgt und verbrannt werden. Keinesfalls sind Schutzbrillen, die einmal am Ebola-Patienten verwendet wurden, wieder zu verwenden, sofern diese nicht autoklaviert werden können.
Autoklavierbare Schutzbrillen sind am Markt verfügbar, aber hingegen sehr teuer. Sie sind normalerweise als spezielle medizinischen und Laborschutzbrillen konzipiert worden.
Da die Seuchenprävention derzeit in Deutschland eher das Risiko einer Ausbreitung von Ebola in Deutschland und Europa unterschätzt, sollten die Sicherheitsbestimmungen, wie in den USA verschäft werden.
Dort wird am Montag jeder Einreisende aus Westafrika für 21 Tage unter Beobachtung und Quarantäne gestellt.
Auf der anderen Seite ist der Schutz von Mitarbeitern im Gesundheitssystem in der Primärversorgung als suboptimal zu bezeichnen. Dies fängt bereits damit an, dass oft nicht einmal Hinweisplakate im Eingangsbereich und Umfeld eines Krankenhause aufgehängt werden, die es ermöglichen etwaige Ebola-Verdachtsfälle abseits der regulären Notfallversorgung zu isolieren.
Vielerorts besteht nach wie vor die Auffassung, dass das Ebola-Virus so harmlos wie eine Hepatitis oder eine HIV-Erkrankung sei und somit eine Ansteckung unwahrscheinlich sei. Diese Auffassung wird von mir in keinster Weise geteilt. Wie bereits ausgeführt reichen 7-12 Viruspartikel aus um eine Infektion beim Menschen auszulösen. Ein Ebola-Patient steckt im Schnitt rund 2 weitere Kontaktpersonen mit Ebola an (nach der aktuellen Datenlage ist Ro= 1.7-2.2). Damit ist Ebola genauso infektiös wie eine Grippe.
Ein Vergleich mit HIV, Hepatitis oder Tuberkulose-Patienten ist komplett fehl am Platz, da wir es mit einem BSL-4-Erreger zu tun haben. BSL-4 heisst Bio-Safety-Level 4 - also ein Umgang mit Ebola Patienten und Ebola-Erregern sollte unter maximalem Schutz erfolgen.
Ein einfacher Atemschutz wie eine ffp3-Atemschutzmaske mag für die Allgemeinbevölkerung in der Öffentlichkeit zur Seuchenkontrolle ausreichend sein. Wegen der begrenzten Zeitdauer und möglicher Leckage-Effekte ist aber eine ffp3-Atemschutzmaske keinesfalls zur Untersuchung und Behandlung von Verdachtsfällen einer Ebola-Erkrankung geeignet.
Vielmehr sollten für die Fälle mindestens 2 Schutzsets der höchsten Kategorie pro Mitarbeiter im Gesundheitswesen vorgehalten werden. Das heisst im optimalen Fall eine autonomes System im Ganzkörperschutzanzug der höchsten Sicherheitsstufe.
Schutzanzüge der Kategorie III 3b nach RKI-Vorgabe und Atemschutzsysteme mit Partikelfilter Stufe 3 (P3) sind hingegen einem einfachen Atemschutz vor zu ziehen. Idealerweise als Vollmaskensystem. Behelfslösungen, wie die Schutzbrillen mit einfachem Atemschutz, wie sie in Westafrika zu sehen sind, sind suboptimal und sehr wahrscheinlich den begrenzten finanziellen Resourcen und den klimatischen Verhältnissen in diesen Ländern geschuldet.
Einmal am Ebola Patienten verwendete Schutzbrillen sollten aus Gründen der Infektionsprävention entsorgt und verbrannt werden. Keinesfalls sind Schutzbrillen, die einmal am Ebola-Patienten verwendet wurden, wieder zu verwenden, sofern diese nicht autoklaviert werden können.
Autoklavierbare Schutzbrillen sind am Markt verfügbar, aber hingegen sehr teuer. Sie sind normalerweise als spezielle medizinischen und Laborschutzbrillen konzipiert worden.
Da die Seuchenprävention derzeit in Deutschland eher das Risiko einer Ausbreitung von Ebola in Deutschland und Europa unterschätzt, sollten die Sicherheitsbestimmungen, wie in den USA verschäft werden.
Dort wird am Montag jeder Einreisende aus Westafrika für 21 Tage unter Beobachtung und Quarantäne gestellt.
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