Die Bundesregierung hat gestern abend eine Verschärfung der Coronamaßnahmen beschlossen. Demnach soll im öffentlichen Raum nun bundesweit generell eine Maskenpflicht gelten.
Zudem wurden die Grenzwerte für eine verschärfte Einschränkung der Grundrechte der Bundesbürger von 50 Neuinfektionen in 7 Tagen pro 100 000 Einwohner auf nunmehr 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in 7 Tagen gesenkt.
Das Beherbungsverbot für Bürger aus Risikogebieten wird weiter aufrechterhalten und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Es werden sehr hohe Bußgelder von bis zu 25000 Euro pro Person bei Verstoß gegen die Coronaverordnungen erhoben. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen darf gleichwohl kritisch hinterfragt werden.
Hinsichtlich der Maskenpflicht ist anzumerken, dass die bisherige Regelung zum Tragen eines Mundnasenschutzes vollkommen unzureichend im Hinblick auf eine Infektionsprävention zu betrachten ist, das Schals oder einfacher Mundnasenschutz keinen suffizienten Schutz vor einer Ansteckung durch Viren zu leisten im Stande sind.
Erst recht gilt dies, wenn Mund-Nasenschutzmasken falsch getragen werden oder nicht zumindest die Schutznorm ffp2 einhalten.
Selbst mit hochwertigen Atemschutzmasken ist stets mit Leckageeffekten zu rechnen, welche auf Grund des meist nicht ausreichend dichten Sitzes der Atemschutzmasken zu Inokulationen viraler Aerosole führen können.
In Anbetracht der niedrigen Temperaturen ist davon auszugehen, dass das SARS-CoV2-Virus bis zu 4 Wochen auf Oberflächen aller Art überleben kann - ausgenommen Silber oder Kufperbeschichtungen.
Grundsätzlich ist in medizinischen Berufen bei denen es zum Kontakt mit Infizierten kommt, dass Tragen von Überdruckbeatmungssystemen zu empfehlen, mindestens aber, sofern nichts anderes verfügbar sein sollte, der Einsatz von Atemschutzmasken mit ffp3 Standard.
Die zuletzt häufig anzutreffenden N95 Masken entsprechen nur dem ffp2 Standard - und sollten nicht bei nahem Patientenkontakt bzw. bei invasiven Massnahmen eingesetzt werden bei Infizierten eingesetzt werden.
Hier ist die Verwendung von ffp3 Masken zum Selbstschutz und Fremdschutz dringend anzuraten.
Solange die Bevölkerung einfache MNS Masken ohne ffp2 oder ffp3 Standard trägt, macht eine MNS Tragepflicht wegen der Aerosolausbreitung von Viren in der Öffentlichkeit wenig Sinn. Auch hier wäre es dringend erforderlich seitens der Regierung zumindest verpflichtend den Einsatz von ffp2 Masken(N95) Masken in der Öffentlichkeit festzulegen, da nur so eine halbwegs effiziente Eindämmung der Ausbreitung viraler Aersole durch SARS-CoV2 Infizierte gewährleistet werden kann.
Schals und einfacher MNS-Standard in der Öffentlichkeit sind vollkommen ineffizient in der Gefahrenabwehr bei pandemischen Großschadenslagen und insofern unter seuchenpräventiven Gesichtspunkten abzulehnen.
Entweder man legt einheitlich fest, dass jeder ausnahmslos eine ffp2 Maske zu tragen hat, die kein Ausatemventil besitzt, oder man lässt es ganz sein, die Menschen mit MNS Tragepflichten zu schikanieren.
Hier fehlt es der Bundesregierung offenbar an der nötigen Sachkompetenz. Da die Grundrechtsverletzungen in Anbetracht der geringen Sterblichkeit - in Indien lag diese im letzten halben Jahr bei 7 Fällen auf 100 000 Einwohner - also bei gerade mal 0.007 Prozent der Gesamtbevölkerung - tiefgreifend sind, ist der Eingriff des Staatsapparates in die freiheitliche Grundordnung dieses Landes kritisch zu hinterfragen, da die Entmachtung des Parlamentes durch die gegenwärtigen Notstandsverordnungen, nicht vom Grundgesetz legitimiert wird, da insbesondere die Bundesregierung nicht grundgesetzkonform mit Blick auf die Grundgesetzwidrigen Wahlgesetze gewählt worden ist und alle Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen der Länder und der Bundesregierung gegen das Zitiergebot des Art. 19 GG (1) verstoßen.
Dies gilt auch für die Erhebung von Bußgeldern und viele andere Verletzungen der Grundrechte der Bürger in diesem Land, über die sie in den jeweiligen Verordnungen und Gesetzen nicht grundgesetzkonform aufgeklärt werden.
Auch wenn nach Auffassung der Betreiber dieser Webseite generell in den Wintermonaten das Tragen von Atemschutzmasken der ffp2 oder noch besser der ffp3 Norm sinnvoll erscheint - vor allem bei Risikopatienten für Influenzavirusinfektionen, Adenovirusinfektionen oder RSV-Infektionen, wie auch Coronavirusinfektionen, so hat die amtierende Bundesregerierung keine vom Grundgesetz legitimierten Rechte Verfügungen, Verordnungen oder Gesetze und sonstige Erlaße herauszugeben, welche unter Missbrauch des Gewaltmonopols die Grundrechte des deutschen Staatsvolkes einschränkt.
Die Verabschiedung von Notstandverordnungen unter Umgehung des Parlamentes stellt einen Akt der Willkür dar und ist damit klar abzulehnen, da ein solches Vorgehen die verfassungsmäßige Ordnung - unbeschadet der Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher Verordnungen - vorsätzlich beschädigt.
Erst eine grundgesetzkonform gewählte Regierung wäre im Stande - eine parlamentarische Kontrolle vorausgesetzt - und Beachtung des Art. 19 (1) GG solche tiefgreifenden Einschnitte in die Grundrechte, wie wir sie zur Zeit sehen, vorzunehmen.
Dies ist jedoch bei der Regierung Merkel und ihrem Kabinett nicht der Fall.
Da die Verordnungen und Gesetze durch eine illegitim gewählte Regierung verabschiedet worden sind und gegen Art. 19 (1) GG weiterhin verstoßen, können sie de jure kein geltendes Recht sein, sondern stellen vielmehr Unrecht im Sinne des Grundgesetzes dar.
Durch diese Unrechtspraktiken der Regierung erwachsen enorme Gefahren für das Wohl des deutschen Staatsvolkes, deren Folgen von der Allgemeinheit im Hinblick auf die zukünftige Volksgesundheit derzeit kaum abgeschätzt werden können.
Durch die Grundrechtsverletzungen und Verstöße gegen Art. 19 (1) GG wird der Rechtsstaat vollständig mitsamt der demokratischen Kontrolle durch die Legislative außer Kraft gesetzt und durch eine totalitäre Machtausübung mit der Option zum Machtmissbrauch ersetzt. Hierdurch erwachsen enorme Risiken im Hinblick auf das Leben des Einzelnen, da weitergehende Übergriffe auf Leib und Leben wie auch andere Grundrechte der Deutschen nicht mehr ausgeschlossen werden können.
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